Seniorenzentrum
St. Elisabeth
Seniorenzentrum
Braunschweig GmbH
Hinter der Masch 16-17
38114 Braunschweig
Wir helfen gerne weiter. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:
E-Mail: info@st-elisabeth-heim.de
Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Damit der Umzug in unsere Einrichtung so reibungslos wie möglich verläuft: Auf dieser Seite erhalten künftige Bewohner und ihre Angehörigen wichtige Informationen und wertvolle Hinweise, die den Aufnahmeprozess für beide Seiten erleichtern.
Sie können sich vorstellen, dass Sie oder einer Ihrer Angehörigen sich bei uns wohlfühlt? Dann vereinbaren Sie gerne ein Beratungsgespräch mit uns. Wir informieren Sie umfassend und leiten die ersten Schritte der Anmeldung in die Wege.
Wir freuen uns auf Sie: Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter +49 531 48254040+49 531 48254040 oder direkt über unser Kontaktformular.
Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, hat er aufgrund der gesetzlichen Pflegeversicherung prinzipiell Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Um möglichst jedem Schweregrad und jeder Pflegesituation gerecht zu werden, hat die Pflegekasse die Bedürftigkeit inPflegegrade eingeteilt.
Pflegegrad I: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Personen, die körperlich und geistig noch recht beweglich und nur geringfügig hilfsbedürftig ist, erhält den Pflegegrad 1. Sie sind noch weitestgehend selbstständig in ihren Handlungen und in der Lage, sich selbst zu versorgen und ihren Alltag hauptsächlich noch ohne Hilfe bewältigen.
Der Pflegegrad 1 erfordert eine Antragstellung, da keine alte Pflegestufe diesem entspricht und somit keine automatische Umwandlung von Pflegestufe in Pflegegrad erfolgen kann.
Pflegegrad II: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad III: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad IV: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad V: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Pflegegrad II bis einschließlich Pflegegrad V zeigt eine stetig verstärkende Einschränkung in folgenden Bereichen:
Ausgehend von der Selbstständigkeit einer Person wird das Stadium der Einschränkung in fünf Grade eingeteilt, von geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (Pflegegrad 1) bis zur schwersten Beeinträchtigung, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergeht (Pflegegrad 5). Diese Pflegegrade werden jeweils in Punktegrenzen eingeteilt, welche durch Begutachtung eines Prüfers des MdKs vergeben werden. Jeder Grad bzw. jede Erhöhung benötigt eine neue Antragsstellung. Das neue Begutachtungsverfahren berücksichtigt den besonderen Hilfe- und Betreuungsbedarf von Menschen mit kognitiven oder psychischen Einschränkungen. Es wird nicht wie nach der alten Methode (bei Pflegestufen) die Zeit gemessen, die zur Pflege der jeweiligen Person benötigt wird, sondern es werden Punkte vergeben, die darstellen, inwieweit die Selbstständigkeit einer Person eingeschränkt ist.
Für tiefergehende und/oder weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch, persönlich oder via E-Mail zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.
|
|
|